Im Herbst letzten Jahres hatten wir Sie an dieser Stelle über die kommende E-Rechnungspflicht für Unternehmen im B2B-Segment (also bei Firmenkunden) informiert.
Mittlerweile hat der Bundesrat dem entsprechenden Gesetzesentwurf zugestimmt, allerdings die Deadline etwas nach hinten verschoben. Nicht schon 2025, sondern erst zum 1. Januar 2027 soll die Pflicht der E-Rechnungsstellung bei Firmenkunden für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 € pro Jahr gelten. Im darauffolgenden Jahr wird die Pflicht dann auf die übrigen Unternehmen erweitert. Dies gilt für die Rechnungsstellung – den elektronischen Rechnungsempfang sollten Firmen jedoch bereits 2025 anbieten können.
Alles in allem hat der Bundesrat also erkannt, dass sich die Umstellung auf die E-Rechnung für viele Firmen nicht innerhalb so kurzer Zeit realisieren lässt. esus Anwender sind dagegen schon auf einem guten Weg: Denn mit unserem Modul X-Rechnung ermöglichen wir Ihnen schon jetzt die Erstellung von konformen E-Rechnungen direkt aus esus heraus – schließlich gilt die entsprechende Pflicht bereits auf Bundes- sowie bei manchen Bundesländern auch auf Länderebene.
Für die E-Rechnung erstellen Sie wie gewohnt eine Rechnung in esus. Beim Druck wählen Sie dann das Format X-Rechnung aus und geben an, welche zusätzlichen Dokumente Sie in das Rechnungsdokument einbetten wollen. esus erstellt daraufhin eine Datei im Standardformat „X-Rechnung“. Dieses reichen Sie bei der Behörde bzw. dem Unternehmen auf elektronischem Wege ein – das war’s schon. Gleichzeitig erstellt esus ein Protokoll über sämtliche übergebenen Daten.
Ihr Vorteil: Die Rechnungsverarbeitung kann beim Empfänger teilautomatisiert ablaufen – und der Rechnungssteller bekommt nachweislich sein Geld deutlich früher als gewöhnlich!